Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patienten und Patientinnen / Klienten und Klientinnen im Curative Center Gesundheitszentrum

1.   Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt, Hausärztin, Facharzt, Fachärztin). Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

•          eine medizinische Diagnose

•          die Anzahl der Behandlungseinheiten und

•          die verordnete Behandlung 

beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die physiotherapeutische Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie uns dies sofort mit. 

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Die TherapeutInnen im Curative Center haben keinen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger. Hier sind ausschließlich WahltherapeutInnen und WahlärztInnen tätig. Sie begleichen die entstandenen Kosten direkt mit den TherapeutInnen und/oder ÄrztInnen und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. 

Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie unter Umständen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. Zögern Sie nicht uns bezüglich der chefärztlichen Bewilligung um Hilfe zu bitten. 

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind die TherapeutInnen auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2.   Der Therapieablauf

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Als Physiotherapeutin stehe ich für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Im Curative Center finden keine Gruppentherapien mit PatientInnen statt. Gruppenkurse im Trainingsraum sind ausschließlich für gesunde KlientInnen möglich. Auch die Unterwassertherapien finden einzeln statt. 

Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorische und fachliche Fragen der Behandlung. 

Gemeinsam vereinbaren wir das Behandlungsziel, die Maßnahmen der Behandlung, die Termine, die Behandlungsdauer, die Behandlungsfrequenz sowie die Kosten der Behandlung. 

2.2. Ihre Behandlung

Die physiotherapeutische Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

2.3. Grundsätze der Behandlung der PhysiotherapeutInnen

•      Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

•      Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

•      Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.

•      Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie den TherapeutInnen geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden sich die TherapeutInnen mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation. 

2.4. Dokumentation

Die behandelnden TherapeutInnen sind gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der TherapeutInnen. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei den TherapeutInnen und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3.   Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste aller TherapeutInnen im Curative Center. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Honorarliste. Bitte beachten Sie, dass im Curative Center TherapeutInnen von verschiedenen Fachbereichen sowie TrainierInnen und ÄrztInnen tätig sind. Daher bestehen hierorts unterschiedlich hohe Tarifsätze. 

3.2. Zahlungsmodus

Je nach Fachbereich und Anwendung bestehen im Curative Center unterschiedliche Zahlungsmodalitäten. Bitte klären Sie vorab mit den behandelnden TherapeutInnen, ÄrztInnen oder TrainerInnen den gewünschte Zahlungsmodus. 

Für den Bereich der CurTherapie sowie CurAqua (Physiotherapie Vera Pischulti) gilt folgender Zahlungsmodus:

Am Ende der Behandlung wird Ihnen eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen ausgestellt. Die Rechnung kann bar oder per Banküberweisung binnen 14 Werktage beglichen werden.

4.   Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Die TherapeutInnen sind BegleiterInnen auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und Behandlungsmaßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie uns Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Durch gezielte Fragestellungen im Zuge der Anamnese werden alle relevanten Informationen eingeholt. 

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhalten wir den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werden wir Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

5.   Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr/e TherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese entstandenen Kosten können jedoch nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6.   Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Die Fortsetzung bzw. Beendigung der Therapie wird individuell mit Ihnen besprochen.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. 

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7.   Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger 
um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Wir beraten Sie gerne bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter und Mieterinnen im Curative Center Gesundheitszentrum

1. Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Vermieter Pischulti Immobilien GesmbH, Estermannstraße 14, 4020 Linz und den Mieter und Mieterinnen der Räumlichkeiten im Curative Center Gesundheitszentrum in der Blütenstraße 16, 4040 Linz Urfahr. In den Räumlichkeiten gilt die Hausordnung des Vermieters. Die MieterInnen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung. 

2. Vermietung 

Die Räumlichkeiten im Curative Center können stundenweise gemietet werden. Erst nach Eintragung und verbindlicher Buchung über das online Portal der Webseite startet die Buchung. Die Räume können kurzfristig, sofern diese nicht durch andere MieterInnen belegt sind, gebucht werden. Bestehen fixe Uhrzeiten/Tage an denen die Räume genutzt werden möchten, besteht die Möglichkeit die Räumlichkeiten 3 Monate im Voraus zu buchen. Bis 48 Stunden vor der jeweiligen Stunde kann die Räumlichkeit kostenfrei storniert werden. Spätere Stornierungen werden zu 100 % an den Mieter/die Mieterin verrechnet. 

Die Räume können für 60 Minuten im Stundentakt zu jeder vollen Stunde gebucht werden (Beginn ab 07:00 bis 21:00). Wird der Raum nach Beendigung der Nutzung nicht rechtzeitig freigegeben, wird die zusätzliche Stunde dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Die Allgemeinflächen (Anmeldung, Wartebereich, Teeküche, WC-Anlagen) können vor und nach der gebuchten Stunde für Vor- und Nacharbeitung genutzt werden. 

Die MieterInnen erhalten nach Besichtigung und endgültiger Bestätigung seitens des Vermieters einen Zugangscode für das online Buchungsprogramm. Hier finden alle Buchungen und Stornierungen statt. 

Für den Zugang im Curative Center erhalten die MieterInnen einen Schlüssel. Betretung des Curative Centers ist nur bei Buchung einer Räumlichkeit gestattet.

3. Benützung der Räumlichkeiten

Der Mieter/die Mieterin darf die Räumlichkeiten zu anderen als den vertraglich vereinbarten Leistungen nicht benutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten sind ausschließlich für Geschäftszwecke im Gesundheitsbereich erlaubt. 

Eine Untervermietung der Räumlichkeiten an Dritte ist nicht gestattet.

Außerhalb der gebuchten Zeiten ist das Betreten der Räumlichkeiten nicht gestattet. Zuwiderhandeln der Bestimmungen führt zu sofortigem Aufheben des Mietvertrags und dem Verfall alles Ansprüche. 

Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich zu einem absoluten Rauchverbot im gesamten Geschäftslokal. Darüber hinaus hat er/sie dafür zu sorgen, dass auch keine PatientInnen und/oder KlientInnen oder sonstige Personen, denen der Zugang vom Mieter gewährt wurde in den gesamten Räumlichkeiten nicht rauchen.

Dem Mieter/der Mieterin und seinen PatientInnen und/oder KlientInnen oder sonstigen Personen, denen der Zugang vom Mieter gewährt wurde, ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Blinden- und Therapiehunde.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, den MieterInnen jederzeit den Zutritt zu den Räumlichkeiten und zum Buchungssystem zu verwähren. 

4. Kosten

Die Kosten beinhalten die Miete und Betriebskosten des Behandlungsraumes sowie der Allgemeinflächen (Eingang, Wartebereich, WC-Anlagen und Teeküche) und die Reinigungskosten der gesamten Praxis. 

Behandlungsräume 

1 Stunde = 26,25 €

Trainingsraum 

Die Kosten des Trainingsraums beziehen sich auf die Personenanzahl im Raum. Wird mit einer Person ein Training (z.B. Personal Training) durchgeführt ist der Stundenpreis 26,25 €. Für jede weitere Person erhöht sich der Stundenpreis um 2,50 €. Ab 6 Personen entsteht ein Preis in der Höhe von 9 € in der Stunde. Die maximal erlaubte Personenanzahl im Trainingsraum beschränkt sich auf 12 Personen + 1 TrainerIn.

Unterwassertherapiebecken 

Das Unterwassertherapiebecken kann als Aufzahlung in Höhe von 10 € zu vorhergehenden Leistungen gebucht werden und muss auch innerhalb der gebuchten Stunde eines Trainings- und Behandlungsraumes genutzt werden. Die maximal erlaubte Personenanzahl im Unterwassertherapiebecken beschränkt sich auf 4 Personen.

Wird das Therapiebecken außerhalb der gebuchten Stunde genutzt entsteht ein Stundenpreis in Höhe von 36,25 €. Die Garderoben und Duschen können in dieser Zeit mitbenutzt werden. 

5. Abrechnung 

Die monatlich gebuchten Leistungen werden zum Monatsletzten abgerechnet. Der Gesamtbetrag ist spätestens bis zum 5. Werktag nach Abrechnung an den Vermieter kostenfrei zu überweisen. 

6. Haftung 

Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter/die Mieterin. Nach dem Verlassen der Räumlichkeiten ist die Beleuchtung abzudrehen. 

Der Mieter/die Mieterin haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung seiner ihm obliegenden Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht schuldhaft verursacht werden. Er haftet in gleicherweise für Schäden, die durch seine PatientInnen und/oder KlientInnen oder für sonstige Personen, denen der Zugang vom Mieter gewährt wurde. 

Der Mieter hat Schäden, für die er einstehen muss, unverzüglich zu beseitigen. Kommt er der Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Kosten des Mieters vornehmen lassen.

7. Hygiene- und Reinigungsvorschriften

Der Raum ist nach jeder Behandlung so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Nach jeder/m Patient/in müssen die benutzten Oberflächen mit Flächendesinfektion gereinigt werden. Das Desinfektionsmittel sowie Reinigungstücher werden bereitgestellt.

Die MieterInnen sind verpflichtet die gebuchten Räumlichkeiten inklusive Allgemeinflächen, wie Teeküche, Abstellraum, WC-Anlagen und Wartebereich pfleglich und schonend zu behandeln. 

8. Raumausstattung

Die drei Behandlungsräume sind jeweils mit einer höhenverstellbaren Liege, einem Tisch und zwei Sesseln sowie einem Rollhocker ausgestattet. An den Wänden sind dekorative Bilder aufgehängt. Die Vorhänge dienen dem Sichtschutz. Die Unterschränke vom Waschbecken sind für Stauraum der Handtücher und kleine Therapiematerialien vorgesehen. Beim Waschbecken stehen Seifen und jeweils 3 kleine Handtücher zur Verfügung. 

In jedem Behandlungsraum steht eine dekorative Pflanze im Eck. Ebenso befinden sich ein bequemer Armlehnstuhl und ein Kleiderhaken für Ablagen zur Verfügung. Die eben genannte Ausstattung darf nicht verändert werden. Es ist nicht gestattet die Wände dekorativ zu ändern, zu bemalen oder individuell zu gestalten. Die Handtücher in den Räumlichkeiten können benutzt werden, dürfen aber nicht mitgenommen werden. Für die Reinigung sind im Waschraum eine Waschmaschine und ein Trockner vorgesehen. 

Werden eigene Therapie-/Trainingsgeräte oder sonstige individuelle Mittel für die Behandlungen in den Räumlichkeiten genutzt, sind diese nach Beendigung der Buchung wegzuräumen. Es stehen den MieterInnen am Gang versperrbare Kästen zur Verfügung. Die Schlüssel für die Kästen sind bei der Anmeldung zu hinterlegen. 

Die Möbelstücke im gesamten Curative Center dürfen nicht geändert oder individuell gestaltet werden. 

Nach Zustimmung des Vermieters dürfen eigene Gegenstände und Kleinmöbel, die für jeweilige Behandlungen notwendig sind, in den Räumen aufgestellt bzw. gelagert werden. Nach Absprache mit dem Vermieter können Trainingsgeräte in andere Räume verschoben werden. 

Der Trainingsraum ist mit 5 braunen Airex Matten, Therapieutensilien wie Hanteln, Wackelbrett, Balancepad, Pezzibällen und Therabändern ausgestattet. Die Geräte dürfen ausschließlich während der gebuchten Zeiten mitbenutzt werden. Eigene Therapie- und Trainingsgeräte dürfen mitgebracht werden. An der Decke sind Schienen beispielsweise für das Einhängen von TRX Bändern vorgesehen. 

Die Spiegelwand ist sorgfältig zu benutzen. Der Fernseher ist an der Wand montiert und ist als Musikanlage, für das Zeigen von Videos oder von Vorträgen vorgesehen. 

Im Trainingsraum ist es erlaubt Musik mit angemessener Lautstärke abzuspielen. Es ist zu beachten, dass im restlichen Gebäude Wohnungen sind. 

Das Technogym Skillbike kann in den gebuchten Zeiten für Trainingszwecke genutzt werden. Die WC-Anlagen sowie die Umkleide und Duschen stehen den MieterInnen und den PatientInnen/KlientInnen zur Verfügung. 

Das Unterwassertherapiebecken kann ebenso stundenweise gemietet werden. Für die Nutzung des Beckens findet vorab eine Einschulung statt. Es stehen Therapiegeräte (4 Hanteln, 2 Schwimmnudeln, 2 Handflossen) zur Verfügung. Im versperrbaren Kasten können andere individuelle Trainingsgeräte für Unterwassertherapie gelagert werden. 

9. Schlüsselübergabe

Dem Mieter/der Mieterin wird ein Schlüssel für den Zutritt des Curative Centers übergeben. Bei Überlassung des Schlüssels ist eine Kaution in Höhe von 150 € beim Vermieter zu hinterlegen. Bei Rückgabe des Schlüssels wird die Kaution retourniert. Bei Verlust des Schlüssels ist der Vermieter sofort zu informieren. Die gesamte Kaution wird in diesem Fall einbehalten. 

10. Eigenverantwortung 

Alle Nutzungen der Räumlichkeiten sowie des Unterwasserbeckens erfolgen auf eigene Verantwortung und Gefahr. Eine Berufshaftpflichtversicherung der MieterInnen ist notwendig. 

11. Vorbehalt von Änderungen 

Eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt vorbehalten. Alle Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich.